Archive for October 19th, 2007

Wordpress-Plugins zum download

Written by admin on Friday, October 19th, 2007 in Software.

Eine Linkliste mit ausgewählten Wordpress-Plugins zum download

(Update: 15. Mai 2008)

Wer zum bloggen einen Wordpress-Blog verwendet, der kann mit nützlichen Zusatztools, sog. “Plugins”, die Funktionalität seines Wordpress Blogs erweitern. Die Wordpress Plugins müssen Sie per FTP auf Ihren Webspace in den Ordner “wp-content/plugins” laden. Im Admin-Menu von Wordpress müssen Sie die Plugins dann noch aktivieren und ggf. einen PHP-Code im Template einfügen.

Hier eine kleine Liste mit nützlichen Wordpress-Plugins:

Wordpress Umlaute - Mit diesem Wordpress Plugin können Sie Umlaute im Titel für die URL bereinigen

Neueste Kommentare - Dieses Plugin zeigt Auszüge der neuesten Kommentare und/oder Trackbacks zu Artikeln in der Seitenleiste an

Google Sitemap Generator - Google (XML) Sitemaps Generator für WordPress

Nofollow abschalten - mit diesem Plugin können Sie den Tag “nofollow” bei den Kommentaren bei Bedarf abschalten.

Spamschutz für Kommentare - Ein Wordpress Plugin zum Spamschutz bei den Kommentaren

mygallery – ein Plugin, um Bilder zu verwalten

Tags erstellen - Ultimate Tag Warrior - hiermit können Sie sog. Tags (Keywords) in den Beiträgen einfügen.

PHP in Beiträgen - Dieses Plugin ermöglicht die Ausführung von PHP in den Beiträgen

WP Sticky - Mit WP-Sticky können Sie einen bestimmten Beitrag auf der Startseite von Wordpress festhalten, d.h. der jeweilige Artikel bleibt so lange Sie wollen als Aufmacher auf der Startseite.

Mit “WP-Autoblog” können Sie automatisch XML Dateien, RSS Feeds ausgelesen und in den Blog als Posting eintragen. Das Plugin “WP Autoblog” wird vom Autor nicht mehr offiziell zum download angeboten, daher als download hierbei uns: WP Autoblog

Beiträge in Web 2.0 Diensten einstellen - Hiermit können Sie Beiträge eintragen in Social Bookmarks - Web 2.0 Dienste wie Webnews, Yigg, Mister Wong, del.icio.us, Digg usw.

Wordpress Umfragen - Mit diesem Plugin können Sie Umfragen für Wordpress erstellen.

WP Amazon - Mit WP Amazon können Sie bei der Erstellung von Beiträgen Links zu Amazon-Artikeln suchen und dann per copy paste mit Ihrer Partner-ID in den Beitrag einfügen.

Wordtube - Hiermit können Sie Flash Videos in Wordpress einbinden.

Wordpress Plugin Wetter - Wollen Sie das aktuelle Wetter aus Ihrer Stadt in Ihrem Wordpress Blog einbinden? Wp-forecast zeigt Wetterinformationen von AccuWeather.com auf wordpress Blog Seiten an.

Wpseo - Ein Plugin zur Suchmaschinenoptimierung (Seo). Es können u.a. Titel, Beschreibung und Keywords für den Blog eingegeben werden. Update: 15. Mai 2008: Das WPseo-Plugin ist in der neuen Version ab 2.5 nicht mehr kostenlos für den kommerziellen Einsatz, d.h. nur für private nicht kommerzielle Anwender dürfen WPseo weiterhin kostenlos verwenden. Für den kommerziellen Einsatz werden je nach Art der Lizenz Gebühren in Höhe von 19,99 bis 99,99 Euro verlangt. Als kostenlose Alternative zu WPseo können wir All in One SEO Pack empfehlen, was in Prinzip die gleichen Seo-Maßnahmen für Wordpress umsetzen kann.

All in One SEO Pack - Automatic Search Engine Optimization (SEO) out of the box for your wordpress blog - Ein kostenloses Seo Tool für Wordpress, hiermit werden die wichtigsten Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung für den Blog durchgeführt, wie Anpassung des Titels, Keywords, Description usw.

Wordpress Statistik Plugin - Wenn Sie ein Statistik Plugin für Wordpress benötigen, dann sollten Sie “Wp-Slimstat” mal testen. Das Wordpress Plugin ist einfach zu installieren. Einfach in den Plugin Ordner kopieren und aktivieren. Das Plugin liefert dann ab sofort Statistiken wie Anzahl der Besucher, Herkunft, meist besuchte Seiten und mehr.

Hinweis: Die Anwendung der Wordpress-Plugins erfolgt auf eigene Gefahr. Die Wordpress Plugins haben wir auf diesem oder in anderen Blog gestetet und die Tools sollten einwandfrei funktionieren. Sollte ein Plugin nicht funktionieren, dann löschen Sie das Plugin einfach im Order “wp-content/plugins”. Lesen Sie vor Einsatz eines Plugins auch die Hinweise des jeweiligen Autors der Wordpress Plugins. Die Linkliste kann natürlich nur einen kurzen Auszug möglicher Plugins geben und wird noch erweitert.

Wir wünschen Viel Spaß mit den Wordpress Plugins …

Web 2.0 Social Networks gefaehrden Internetsicherheit

Written by admin on Friday, October 19th, 2007 in Web 2.0.

CIOs: Social Networks gefährden Sicherheit und Produktivität - ScanSafe hilft mit Security as a Service

ScanSafe, führender Dienstleister für Web Security, baut seine Dienste nun auch im deutschsprachigen Raum aus. In diesem Rahmen warnt das britische Unternehmen auf der Münchner Fachmesse Systems nicht nur vor den Gefahren von Social Networks und Web-2.0-Communities, sondern bietet problemlose Abhilfe.

Seit zwei Jahren gehört Social Networking zu den dynamischsten Internet-Trends.  Bei manchen Sites wie Facebook verdreifachen sich die Mitgliederzahlen nahezu jährlich. Inzwischen sind es dort 52 Millionen, bei MySpace sogar 114 Millionen. Doch viele Nutzer locken auch Malware-Produzenten und böswillige Angreifer an. So hat MySpace vor kurzem unwissentlich den Trojaner VBS.Agent.n über vorgebliche Anzeigen verbreitet.

Mit Services wie Web Malware Scanning und Web-Filtern hilft ScanSafe unerwünschte Sites abzublocken oder Gefahren erst gar nicht erst in die Nähe des Unternehmensnetzwerks kommen zu lassen. Noch ist die Situation hier zu Lande nicht so dramatisch wie in den USA, so dass die Chancen gut stehen, den Gefahren aus den Social Networks frühzeitig entgegen wirken zu können.

ScanSafe schützt nicht nur vor den Gefahren aus Social Networks, sondern gegen Web-Angriffe und unerwünschten Content generell.

Eine einfache Änderung an der Gateway-Konfiguration leitet den Web-Traffic durch eines der ScanSafe-Rechenzentren. Der Datenverkehr wird in Echtzeit auf die Einhaltung der Richtlinien des Unternehmens überprüft und von Web-Viren, Spyware, Trojanern und Phishing-Versuchen freigehalten. Instant-Messaging-Bedrohungen und unerwünschte Inhalte im Internet werden ebenfalls blockiert. Dieses Konzept des Security as a Service bietet doppelten Vorteil - Unternehmen brauchen sich keine Sorge um Kauf, Wartung und Pflege einer eigenen Sicherheitsinfrastruktur machen und die Gefahren werden weit weg von den Arbeitsplätzen der Mitarbeiter bereits im Rechnenzentrum des Dienstleisters ausgefiltert.

Weblink: www.scansafe.com

Einkommen der IT-Fuehrungskraefte steigen

Written by admin on Friday, October 19th, 2007 in Internet.

COMPUTERWOCHE-Gehaltsstudie 2007: Vergütungen für IT-Führungskräfte steigen überdurchschnittlich an

Die Einkommen der IT-Führungskräfte sind in diesem Jahr im Vergleich zu anderen Funktionen in der Branche überdurchschnittlich stark gestiegen. So kletterte das Gehalt von Führungskräften um durchschnittlich 4,9 Prozent, in mittelständischen Unternehmen sogar um zehn Prozent. Damit öffnet sich die Gehaltsschere in der IT-Branche weiter, denn insgesamt steigen die Vergütungen von IT-Profis in diesem Jahr lediglich um einen halben Prozentpunkt. Das ist das Ergebnis der jährlichen Studie zu Manager-Gehältern in der Hightech-Branche, die die IT-Wochenzeitung COMPUTERWOCHE (Ausgabe 42/2007) in Zusammenarbeit mit der Vergütungsberatung Personalmarkt durchgeführt hat. An der Untersuchung beteiligten sich über 18.000 IT-Beschäftigte sowie 62 Unternehmen.

Die bestbezahlten Arbeitnehmer ohne Personalverantwortung in der IT-Industrie sind nach wie vor die Berater und Projektleiter. Sie kommen auf ein durchschnittliches Jahresgehalt von rund 61.000 Euro (Berater) und 64.000 Euro (Projektleiter). Das Schlusslicht bilden Web-Entwickler (etwa 37.900 Euro jährlich) und Support-Mitarbeit, die im Jahr circa 37.300 Euro verdienen. Berufsanfänger beginnen auf dem gleichen Gehaltsniveau wie im Vorjahr. Sie können im Durchschnitt mit 40.000 Euro Jahreseinkommen rechnen. Weiterhin ungebrochen ist der Trend zur Variabilisierung und Differenzierung bei der Vergütung. Bei den Führungskräften in der IT-Branche bekommen in diesem Jahr rund 66 Prozent Prämien ausbezahlt - 2006 waren es 57 Prozent. Der variable Anteil selbst macht dabei rund 17,6 Prozent des Grundgehalts aus und hat sich damit im Vergleich zum vorigen Jahr kaum verändert.

Die COMPUTERWOCHE analysierte außerdem, in welcher Stadt die höchsten Gehälter gezahlt werden. Hier liegt Frankfurt am Main mit 20 Prozent über dem Bundesdurchschnitt deutlich an der Spitze. Auf dem zweiten Rang folgt München, wo die Gehälter um 14 Prozent über dem Mittel liegen. Stuttgarter IT-Spezialisten an dritter Stelle beziehen zehn Prozent mehr als der Durchschnitt.

Halo 3 - aktueller Spielehit von Microsoft

Written by admin on Friday, October 19th, 2007 in Games.

Halo 3 kurbelt Videospiel-Verkäufe an - US-Gamingmarkt verzeichnet 75 Prozent Zuwachs

Halo 3 - aktueller Spielehit von Microsoft
Spiele-Hit Halo 3 (Foto: ebgames.com)

Der US-Videospielmarkt (Hardware und Software) hat im vergangenen September um 75 Prozent zugelegt. Größter Wachstumstreiber war Microsofts aktueller Spielehit Halo 3, aber auch die Verkäufe von Nintendos Wii trugen kräftig zu den erfreulichen Zahlen bei. Insgesamt machte die Branche im September einen Umsatz von 1,36 Mrd. Dollar, wie Erhebungen des Marktforschers NPD http://www.npd.com belegen. Halo 3 allein verkaufte sich in dem Zeitraum rund 3,3 Mio. Mal - das ist mehr als doppelt so viel wie die nächsten neun Spieletitel im Ranking gemeinsam. Halo 3 wirkte sich sowohl in den Vereinigten Staaten als auch hierzulande positiv auf die Xbox 360-Absätze aus. Viele Konsumenten kauften sich im September die Konsole, nur um das Game spielen zu können.

“Auch in Österreich haben die Halo 3-Verkäufe bislang unsere Erwartungen weit übertroffen. Der österreichische Handel konnte sich an den ersten drei Verkaufstagen über Umsätze mit Halo 3 in den drei Versionen im Wert von knapp einer Million Euro freuen”, erklärt Gernot Kicker - La Pedalina, Country Manager Xbox Österreich, gegenüber pressetext. Die nachfolgenden wöchentlichen Verkaufsraten zeigten, dass es sich beim Halo Franchise mittlerweile um ein lang anhaltendes Popkultur-Phänomen handle. Für das Weihnachtsgeschäft hat Microsoft hohe Erwartungen. Insgesamt werden über 250 Spiele für Xbox 360 im Weihnachtsgeschäft verfügbar sein. “Einige der wichtigsten Titel sind dabei nur für Xbox 360 verfügbar oder sehen auf Xbox 360 am besten aus bzw. bieten exklusive Features”, ergänzt Kicker - La Pedalina.

Halo 3 habe den Anfangspunkt für ein vielversprechendes Weihnachtsgeschäft gesetzt, heißt es auch seitens Microsoft in den USA. “Leute fragen mich, ob sich momentan alles nur um Halo 3 dreht. Es geht um alle Games. Wir haben ein tolles Line-Up an Spielen, die jetzt nach und nach herauskommen”, sagt Microsoft-Sprecher David Dennis. Obwohl sich das Microsoft-Spiel derart gut verkaufte, hatte es keine negativen Auswirkungen auf den derzeitigen Wii-Boom. Die Nintendo-Konsole ging im September in den USA 501.000 Mal über den Ladentisch - das beste Ergebnis seit vergangenem Dezember. Wii hat sich in diesem Jahr konstant als beliebteste Konsole durchgesetzt, was vor allem auf den moderaten Preis und die breite Zielgruppenansprache zurückzuführen ist.

Etwas mäßiger präsentieren sich die Verkaufszahlen von Sonys PS3, die sich rund 119.000 Mal verkaufte. Der hohe Preis von bis zu 600 Dollar sowie das einschränkende Blu-ray-Format wirken sich nach wie vor eher negativ auf die Umsätze aus. Laut Sony soll daher im kommenden Monat eine verbilligte Version für 400 Dollar auf den US-Markt kommen. Und auch die Luxusausgabe soll auf 500 Dollar herabgesetzt werden. Microsoft hat in diesem Jahr ebenfalls die Preise für die Xbox 360 gesenkt, um die Verkäufe anzukurbeln. Seit Ende August sind die verbilligten Versionen in Europa erhältlich.

Aussender: www.pressetext.at

Spieletest: Halo 3 - Shooter-Business as usual?
http://www.golem.de/0710/55111-2.html

BGH fordert strenge Alterpruefung bei Online-Pornos

Written by admin on Friday, October 19th, 2007 in Internet.

Bundesgerichtshof: Führendes Altersverifikationssystem für Internetzugang unzureichend

Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass es den jugendschutzrechtlichen Anforderungen nicht genügt, wenn pornographische Internet-Angebote den Nutzern nach der Eingabe einer Personal- oder Reisepassnummer zugänglich gemacht werden. Auch wenn zusätzlich eine Kontobewegung erforderlich ist oder eine Postleitzahl abgefragt wird, genügt ein solches System den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Die Parteien sind Anbieter von Altersverifikationssystemen für Betreiber von Internetseiten mit pornographischen Inhalten. Durch diese Systeme soll der Zugang Minderjähriger zu diesen Angeboten ausgeschlossen werden. Beim System der Beklagten muss bei einer Version vor der Zugangsgewährung eine Personal- oder Reisepassnummer und die Postleitzahl des Ausstellungsortes angegeben werden. Bei einer anderen Version ist außerdem die Eingabe eines Namens, einer Adresse und einer Kreditkartennummer oder Bankverbindung erforderlich. Die Beklagte verweist auf ihrer Homepage auf die Internetangebote ihrer Kunden, die ihr Altersverifikationssystem benutzen. Mit einem Link gelangt der Nutzer auf diese Weise direkt zu den pornographischen Internetangeboten ihrer Kunden.

Die Klägerin, die selbst ein Altersverifikatonssystem anbietet, bei dem sich die Internetnutzer im sog. Post-Ident-Verfahren identifizieren müssen, hat geltend gemacht, dass die Beklagte mit ihrem System gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) und gegen das Strafgesetzbuch verstoße und damit auch wettbewerbswidrig handele. Sie hat die Beklagte auf Unterlassung in Anspruch genommen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat der Klage stattgegeben.

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung der Beklagten bestätigt. Nach § 4 Abs. 2 JMStV sind Angebote sog. weicher Pornographie – “harte” Pornographie, die Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand hat, unterliegt einem generellen Verbot (§ 4 Abs. 1 Nr. 10 JMStV und §§ 184a bis 184c StGB) – in Telemedien unzulässig, sofern der Anbieter nicht sicherstellt, dass sie nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden. Danach ist erforderlich, dass eine “effektive Barriere” für den Zugang Minderjähriger besteht. Einfache und naheliegende Umgehungsmöglichkeiten müssen ausgeschlossen sein.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Altersverifikationssystem der Beklagten in beiden Versionen diesen Sicherheitsstandard nicht erfüllt. Jugendliche könnten sich leicht die Ausweisnummern von Familienangehörigen oder erwachsenen Bekannten beschaffen. Sie verfügten auch häufig über ein eigenes Konto. Das System der Beklagten errichte daher keine effektive Barriere für den Zugang Minderjähriger zu pornographischen Angeboten im Internet. Den Einwand, mit den hohen Anforderungen werde der Zugang Erwachsener zu pornographischen Angeboten unverhältnismäßig eingeschränkt, hat der BGH nicht gelten lassen. Es bestünden zahlreiche Möglichkeiten, ein Altersverifikationssystem zuverlässig auszugestalten, wie etwa die verschiedenen von der Kommission für Jugend- und Medienschutz (KJM) positiv bewerteten Konzepte zeigten. Erforderlich sei danach eine einmalige persönliche Identifizierung der Nutzer etwa durch einen Postzusteller und eine Authentifizierung bei jedem Abruf von Inhalten (z.B. durch einen USB-Stick in Verbindung mit einer PIN-Nummer). Auch eine Identifizierung mit technischen Mitteln (Webcam-Check, biometrische Merkmale) sei nicht ausgeschlossen, müsse aber entsprechende Sicherheit bieten.

Der BGH hat auch das Argument der Beklagten zurückgewiesen, dass deutsche Anbieter pornographischer Inhalte durch die Jugendschutzbestimmungen gegenüber ausländischen Anbietern diskriminiert würden. Die Zugangsbeschränkungen des deutschen Rechts für pornographische Inhalte im Internet erfassten grundsätzlich auch ausländische Angebote, die im Inland aufgerufen werden könnten. Die Schwierigkeiten der Rechtsdurchsetzung bei Angeboten aus dem Ausland führten nicht zu einem Verstoß gegen das Gleichheitsgebot.

Die Beklagte ist aufgrund des Vertriebs ihres Altersverifikationssytems an den jugendschutzrechtlich unzulässigen Angeboten ihrer Kunden beteiligt. Darüber hinaus bietet sie mit dem Angebot auf ihrer Homepage selbst pornographische Inhalte ohne ausreichende Alterssicherung an. Im Hinblick auf diesen Rechtsverstoß steht der Klägerin ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen die Beklagte zu.

Urteil vom 18. Oktober 2007 – I ZR 102/05 – ueber18.de
OLG Düsseldorf - Urteil vom 24. Mai 2005 – I-20 U 143/04 (MMR 2005, 611)
LG Düsseldorf - Urteil vom 28. Juli 2004 – 12 O 19/04

Karlsruhe, den 19. Oktober 2007
Quelle: Pressestelle des BGH

Weitere Berichte zum Thema:
www.golem.de/0710/55521.html
www.netzeitung.de/internet/783033.html
www.zdnet.de/news/tkomm/0,39023151,39158549,00.htm
www.heise.de/newsticker/meldung/97651
www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,512367,00.html

Tobias Huch äußert sich in Jagin’s Adultwebmaster Forum
www.jaginforum.de



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